Verbraucherinformation zur Altgeräteentsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können kostenlos
an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, wo sie fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur
Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Außerdem können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet
werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.
Dymo und NWL Germany Office Products Gmbh sind bei der Stiftung EAR mit der WEEE Nummer DE32428305
registriert.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten und Batterien abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Rückgabe von Batterien und Akkus:
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren (Akkus) an
einer geeigneten Rücknahmestelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung
zugeführt. Batterien und Akkus dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Besitzer von Altgeräten müssen Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät trennen. Wenn die Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt
werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden
Rücknahme von elektrischen und elektronischen Altgeräten durch Händler:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den geeigneten Rücknahmestellen
oder bei den Vertreiberunentgeltlich abgeben. Folgende Vertreiber sind zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
- Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
- Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
- Versandhandel, wobei diese für Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher
bereitstellen müssen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet
- bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
- auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Informationspflichten:
Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen
Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren.
Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Personenbezogene Daten allgemein:
Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer
eigenverantwortlich vorgenommen werden.