Altgeräteentsorgung

Verbraucherinformation zur Altgeräteentsorgung

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, wo sie fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Außerdem können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.

Dymo und NWL Germany Office Products Gmbh sind bei der Stiftung EAR mit der WEEE Nummer DE32428305 registriert.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten und Batterien abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Rückgabe von Batterien und Akkus:

Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren (Akkus) an einer geeigneten Rücknahmestelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Batterien und Akkus dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.

Besitzer von Altgeräten müssen Alt-Batterien und Alt-Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät trennen. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden

Rücknahme von elektrischen und elektronischen Altgeräten durch Händler:

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den geeigneten Rücknahmestellen oder bei den Vertreiberunentgeltlich abgeben. Folgende Vertreiber sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:

  1. Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
  2. Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
  3. Versandhandel, wobei diese für Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen müssen.

Diese Vertreiber sind verpflichtet

  1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
  2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Informationspflichten:

Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren.

Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht:

https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

Personenbezogene Daten allgemein:

Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.